Kirchenverwaltung Emmersdorf




Zur Kir­chen­ver­wal­tung Emmers­dorf gehö­ren vom 1.1.2019 bis 31.12.2024

Her­mann Ame­res, Josef Kreil­ler, Josef Ruh­land und Simo­ne Voggenreiter.

Ersatz: Georg Fürst.

Kir­chen­ver­wal­tungs­vor­stand ist Pfar­rer Tobi­as Reiter.

Ein Ver­tre­ter des Pfarr­ge­mein­de­ra­tes gehört als bera­ten­des Mit­glied eben­falls der Kir­chen­ver­wal­tung an.


zum 31.12.2018 aus­ge­schie­den ist:

Franz Wag­ner nach 12 Jahren


Was ist die Kirchenverwaltung?

Die Kir­chen­ver­wal­tung ist das Ver­tre­tungs­or­gan der Kir­chen­stif­tung. Die Kir­chen­stif­tung selbst ist eine juris­ti­sche Per­son. Sie wird in ihren Auf­ga­ben, Rech­ten und Pflich­ten durch Nor­men des kirch­li­chen Gesetz­bu­ches und des Baye­ri­schen Stif­tungs­ge­set­zes umschrie­ben. Die Kir­chen­ver­wal­tung wird für 6 Jah­re gewählt. Sie setzt sich zusam­men aus vier gewähl­ten Damen und Her­ren, ggf. hin­zu­be­ru­fe­nen Mit­glie­dern und dem Pfar­rer als gesetz­li­chem Ver­wal­tungs­vor­stand. Die­ses Gre­mi­um ver­tritt juris­tisch die Kir­chen­stif­tun­gen. Die Kir­chen­ver­wal­tung ist für die finan­zi­el­len Ange­le­gen­hei­ten der Pfar­rei verantwortlich.